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Werktags sind wir in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr persönlich für Sie da. Sie können uns zu jeder anderen Zeit aber eine Nachricht mit Ihrem Anliegen hinterlassen oder Sie besuchen uns in Heidelberg oder Steinfurt.


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Ihr Wechsel zum Kleinen Racker


Wer kann zum Kleinen Racker wechseln?

Sie haben einen eigenen Strom- oder Gaszähler, dann können Sie einfach und sicher zum Kleinen Racker wechseln auch wenn Sie zur Miete wohnen. Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Familien, die Ihre Versorgung mit Strom und Erdgas in verlässlichen Händen wissen wollen. Und zwar zu transparenten und fairen Preisen. Der Kleine Racker hilft diesen Familien also, dass auch noch Geld für die schönen Dinge im Leben übrig bleibt. Aber natürlich können auch alle anderen Haushalts- und Gewerbekunden unsere Angebote in Anspruch nehmen.

Wie kann ich zum Kleinen Racker wechseln?

Mit einem Klick hier links im Tarifrechner erhalten Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl und der Angabe Ihres geschätzten Jahresverbrauches über den Button “Ersparnis berechnen“ Ihre günstigsten Angebote für Strom- und/oder Erdgas. Mit einem Klick auf “Tarif bestellen“ des gewünschten Tarifs geht es weiter, nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten können Sie dann online in leichten und wenigen Schritten Ihre Bestellung absenden. Diese geschieht sicher über eine verschlüsselte Datenverbindung.

Welche Angaben benötigt der Kleiner Racker für den Wechsel von mir?

Für den Wechsel sind folgende Angaben notwendig: die Nummer Ihres Strom- und/oder Gaszählers, der letzte Jahresverbrauch, Ihre Kundennummer beim bisherigen Versorger, der Name des bisherigen Versorgers. Diese Angaben finden Sie üblicherweise auf der letzten Verbrauchsabrechnung. Des Weiteren Ihren vollständigen Namen mit Lieferanschrift, eine gültige E-Mail-Adresse, sowie bei Bedarf Ihre Bankdaten zur Erteilung einer Einzugsermächtigung bzw. eines SEPA-Mandats.

Muss ich meinen Vertrag bei meinem Altlieferanten kündigen?

Zum Service gehört beim Kleinen Racker selbstverständlich auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe, wenn Sie Ihren Wechsel aufgrund kurzfristiger Kündigungsmöglichkeiten z.B. ein Sonderkündigungsrecht wegen Preisanpassung vornehmen möchten. In diesem Ausnahmefall sollten Sie selbst kündigen, damit Ihnen aufgrund der besonderen Fristvorgaben unter Umständen keine Nachteile entstehen und Sie nicht unbeabsichtigt in eine Vertragsverlängerung bei Ihrem bisherigen Lieferanten kommen. Sofern Sie selbst gekündigt haben, teilen Sie uns dies bitte bei Ihrer Bestellung mit dem Enddatum Ihres alten Vertrages mit. Hiermit helfen Sie uns, Ihren Wechsel zum Kleinen Racker möglichst schnell und reibungslos durchzuführen.

Wenn ich ein Sonderkündigungsrecht bei meinem bisherigen Lieferanten nutze, muss ich Ihnen das mitteilen?

Ja, bei einem Sonderkündigungsrecht z.B. wegen Preiserhöhung können Sie noch sehr kurzfristig kündigen. Nutzen Sie dies, ergeben sich auch für den Wechselprozess andere Fristen. Geben Sie dies bitte innerhalb Ihrer Bestellung mit dem Enddatum Ihres alten Vertrages an. So können wir diesen Termin berücksichtigen.

Wie lange dauert der Wechsel zum Kleinen Racker?

Der Wechsel von Ihrem bisherigen Lieferanten zum Kleinen Racker wird von uns so schnell wie möglich durchgeführt, nach Möglichkeit zu dem von Ihnen benannten Wunschtermin. Die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Lieferanten und dem örtlichen Netzbetreiber findet dabei automatisiert in elektronischer Form nach genau festgelegten gesetzlichen Fristvorgaben statt, an die sich alle Energieanbieter halten müssen. In der Regel dauert der Wechsel ca. 4 Wochen ab Ihrer Bestellung bis zum Lieferbeginn, sofern Ihr bestehender Vertrag keine längeren Kündigungsfristen enthält. Sie erhalten von uns nach Ihrer Bestellung eine Auftrags- und Vertragsbestätigung.
Sie werden über jeden Fortschritt Ihrer Bestellung textlich genau informiert und behalten jederzeit den Überblick. Den definitiven Belieferungstermin erhalten Sie mit der Belieferungsbestätigung.
Sollten wir Ihre Anmeldung zu Ihrem Wunschtermin einmal nicht realisieren können, so erfolgt diese zum nächstmöglichen Termin. Auch hierüber werden Sie genau informiert.

Kann die Wechselzeit verkürzt werden?

Der Wechsel von Ihrem bisherigen Lieferanten zum Kleinen Racker wird von uns so schnell wie möglich durchgeführt. Die gesetzlichen Vorgaben (GPKE, GeLiGas) zur Einbindung der beteiligten Marktpartner (z.B. Ihr bisheriger Lieferant und der örtliche Netzbetreiber) sind für die Dauer des Wechsels maßgebend. Sollte der von Ihnen gewünschte Wechseltermin daher von uns einmal nicht realisiert werden können, werden wir den nächstmöglichen Wechseltermin veranlassen und Ihnen mitteilen. Sie erhalten von uns immer eine Nachricht per E-Mail, wenn sich zu Ihrem Wechsel etwas ändert und werden somit auf dem Laufenden gehalten. Mit unserem Begrüßungsschreiben teilen wir Ihnen den tatsächlichen Lieferstart des Kleinen Rackers mit. Zu unserem Service gehört selbstverständlich auch die Kündigung des Vertrages bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Sofern Sie diese bereits selbst vorgenommen haben, teilen Sie uns dies bitte im Anmeldeformular mit. Hiermit helfen Sie uns, Ihren Wechsel zum Kleinen Racker möglichst schnell und reibungslos durchzuführen. Eine Kündigung unsererseits kann im Falle eines Sonderkündigungsrechtes aufgrund der damit verbundenen besonderen Fristvorgaben unter Umständen jedoch nicht rechtzeitig erfolgen. Somit könnte es zu einer unbeabsichtigten Vertragsverlängerung bei Ihrem bisherigen Lieferanten kommen. Sofern Sie Ihren Wechsel also aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes vornehmen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten selbst vorzunehmen. So können Sie dessen besonderen Fristvorgaben entsprechend berücksichtigen und den reibungslosen Wechsel zum Kleinen Racker unterstützen.

Muss ich beim Wechsel den Zählerstand angeben?

Bei einem Wechsel werden für die Abrechnung und Weiterberechnung Ihres Energieverbrauchs immer die Anfangs- und Endzählerstände erfasst. Hierzu kontaktiert Sie jeweils Ihr zuständiger Netzbetreiber. Diese Zählerstände gibt der Netzbetreiber auch an die Lieferanten weiter. Wir empfehlen Ihnen sich die Zählerstände in Ihren Unterlagen zu vermerken.

Was ist ein Neueinzug und welche Vorteile kann ich hierbei nutzen?

Wenn Sie in eine Immobilie einziehen, die vorher von keinem Anderen genutzt wurde, Sie also der/die Erstbewohner sind, dann spricht man von einem Neueinzug. Bei einem Neueinzug können Sie unsere fairen und günstigen Strom-/Erdgastarife noch bis zu 6 Wochen nach Ihrem Einzug, also rückwirkend bestellen. Verschenken Sie kein Geld und nutzen diese besondere Regelung.

Kann ich durch den Wechsel zum Kleinen Racker plötzlich ohne Energie dastehen?

Nein. Selbst wenn beim Wechsel von Ihrem Altlieferanten zum Kleinen Racker eine Verzögerung eintreten sollte, die dazu führt, dass wir Ihren Wunschtermin einmal nicht realisieren können, ist Ihre Energieversorgung weiterhin durch gesetzliche Regelungen gesichert. Selbstverständlich informiert Sie der Kleine Racker in einem solchen Fall und wird Ihren Wechsel zum nächstmöglichen Termin veranlassen.

Benötige ich beim Kleinen Racker einen neuen Strom- oder Erdgaszähler?

Nein, der bisherige Strom- bzw. Erdgaszähler bleibt bestehen. Ein Austausch ist nicht erforderlich.

Wer steht hinter dem Kleinen Racker?

Der Kleine Racker ist ein Produkt der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH. Die Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH liefert Ihnen sichere und nachhaltige Stadtwerke Energie. Wir gehen verantwortungsbewusst mit dem Thema Energie um und bieten Ihnen günstige und faire Ökostrom- und Ökogas-Produkte an.

Folgende Stadtwerke sind am Kleinen Racker bzw. an der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH beteiligt:

- Gemeindewerke Wickede GmbH

- Hertener Stadtwerke GmbH

- Stadtwerke Ahlen GmbH

- Stadtwerke Emmerich GmbH

- Stadtwerke Haltern am See GmbH

- Stadtwerke Fröndenberg GmbH

- Stadtwerke Hamm GmbH

- Stadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen GmbH

Wie ermöglichen Sie Preisvorteile?

Hinter dem Kleinen Racker steht ein starker Verbund von Stadtwerken die ihre Erfahrungen und Kompetenzen im Energiemarkt bündeln. Wir nutzen die Möglichkeiten des freien Wettbewerbes um stets die bestmöglichen Einkaufskonditionen zu erzielen. Darüber hinaus sorgt der Kleine Racker als Onlineanbieter für schlanke Prozesse und geringe Verwaltungskosten. Auf diese Weise können wir die günstigen Preise immer an unsere Kunden weitergeben.

Besteht eine Versorgungsgarantie bei einem Anbieterwechsel?

Die sichere Versorgung unserer Kunden mit Strom und Erdgas hat für uns eine herausragende Bedeutung. Der Wechsel von Ihrem bisherigen Lieferanten zum Kleinen Racker wird von uns so schnell wie möglich durchgeführt. Aufgrund gesetzlicher Fristvorgaben kann es dabei unter Umständen dazu kommen, dass der von Ihnen gewünschte Lieferbeginn von uns nicht realisiert werden kann. Sie erhalten von uns immer eine Nachricht per E-Mail, wenn sich zu Ihrem Wechsel etwas ändert und werden somit auf dem Laufenden gehalten. Mit unserem Begrüßungsschreiben teilen wir Ihnen den tatsächlichen Lieferstart des Kleinen Rackers mit. Ein möglicher Zeitversatz zwischen dem Start unserer Belieferung und dem Vertragsende Ihres bisherigen Lieferanten wird auf Grundlage der Grundversorgungsverordnung durch Ihren zuständigen Grundversorger überbrückt. Ihre Energieversorgung ist somit in jedem Falle sicher gestellt.

Werden WGs und Allgemeinstromanlagen beliefert?

Unser Angebot richtet sich an alle Standardlastprofilkunden (SLP-Kunden), die Ihre Versorgung mit Strom und Erdgas in verlässlichen Händen wissen wollen. Dazu zählen wir auch Wohngemeinschaften oder Gemeinschaftsanlagen die mit eigenem Zähler/Zählpunkt beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet sind. Anlagen mit Untermessung können nicht versorgt werden. Ihre WG oder Ihren Allgemeinstromzähler z.B. für die Hausflurbeleuchtung oder die Gaszentralheizung in Mehrfamilienhäusern jeweils mit eigenem Zähler/Zählpunkt können Sie also gerne beim Kleinen Racker anmelden. Zu beachten ist lediglich, dass ein Vertragsnehmer mit einem Bankkonto als Vertragspartner definiert ist und die Abwicklung, Kommunikation, sowie Abrechnung über ihn erfolgen kann. Die weiterführende Abrechnung an die beteiligten Nutzer obliegt Ihnen bzw. dem Vertragsnehmer.

Bekomme ich ein schriftliches Angebot?

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Kleinen Racker. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Kleine Racker als Onlineanbieter keine schriftlichen oder telefonischen Angebote unterbreitet. Auf unserer Internetseite www.KleinerRacker.de können Sie bequem und übersichtlich alle wichtigen Informationen zu unseren Produkten einsehen. In wenigen Schritten erhalten Sie eine Übersicht zu unseren günstigen Konditionen und können Ihren Wechsel zum Kleinen Racker vornehmen. Alle vertragsrelevanten Dokumente stellen wir Ihnen zum Download bereit. Der Kleine Racker würde sich freuen, Sie bald als Kunden begrüßen zu dürfen.

Wann ist es ein Umzug oder ein Lieferantenwechsel?

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Kleinen Racker. Sie möchten vom Kleinen Racker mit Stadtwerke-Energie (Strom und Erdgas) zu transparenten, fairen und günstigen Preisen in Ihr jetziges oder auch ein neues Zuhause beliefert werden? Kein Problem! Wenn Sie an Ihrem jetzigen Wohnort Strom oder Erdgas vom Kleinen Racker erhalten möchten, wählen Sie in unserer Online-Anmeldung auf www.KleinerRacker.de unter Anschlussinformationen die Option “Anbieterwechsel“. Wenn Sie in Kürze umziehen oder vor Kurzem umgezogen sind und unsere günstige Stadtwerke-Energie beziehen möchten, wählen Sie die entsprechende Option “Umzug“. Der Kleine Racker freut sich, Sie bald als Kunden begrüßen zu dürfen.

Kann ich für mehrere Zähler nur einen Vertrag abschließen?

Der Kleine Racker liefert gerne Strom und Erdgas zu Ihnen nach Hause. Unser Online-Anmeldeformular auf www.KleinerRacker.de führt Sie in 2 übersichtlichen Schritten durch den Anmeldeprozess. Für jeden Zählpunkt ist grundsätzlich eine separate Anmeldung bzw. ein Vertrag erforderlich. Möchten Sie also Strom und Erdgas bestellen oder beispielsweise mehrere Stromzähler beim Kleinen Racker anmelden bitten wir Sie, Ihre Anmeldung entsprechend zu wiederholen. Hinweis: Die gleichzeitige Belieferung von zwei Entnahmestellen (bzw. Zählpunkten) mit nur einem Vertrag ist nicht möglich. Ein Zählpunkt ist der Punkt, an dem ein Energielieferant Elektrizität, Erdgas oder Trinkwasser an Verbraucher übergibt und dieser durch eine technische Messung (Zähler) erfasst wird.

Kann ich noch rückwirkend beliefert werden?

Der Kleine Racker liefert Ihnen Strom und Erdgas gerne auch in Ihr neues Zuhause. Eine Anmeldung kann im Falle eines Umzugs sogar bis zu 6 Wochen rückwirkend erfolgen. Bitte wählen Sie hierzu in unserer Online-Anmeldung auf www.KleinerRacker.de die Option “Umzug“ und geben uns das entsprechende Einzugsdatum an.

Sind die Preise aller Orte einer Postleitzahl gleich?

Der Kleine Racker liefert Stadtwerke-Energie zu transparenten, fairen und günstigen Preisen. Dabei achten wir besonders darauf, die Konditionen für jedes Produkt möglichst günstig zu gestalten. In der Regel sind die Preise für alle Orte einer Postleitzahl gleich, es sein denn diese sind in unterschiedliche Energienetzgebiete unterteilt für die auch unterschiedliche Netzentgelte zum Tragen kommen. Auf die von den Netzbetreibern erhobenen Netzentgelte, die an Sie weiterberechnet werden müssen, hat der Kleine Racker keinen Einfluss. Neben den günstigen Preisen für Ökostrom und -Erdgas bietet der Kleine Racker seinen neuen Kunden je nach Tarif Preisgarantien bis zu vollen 24 Monaten an! Informieren Sie sich über die Einzelheiten unserer attraktiven Tarife, ggf. Bonusbedingungen, Preisgarantien und alle weiteren Informationen rund um den Kleinen Racker auf www.KleinerRacker.de. Der Kleine Racker würde sich freuen, Sie schon bald als Kunden begrüßen zu dürfen.

Wird meine Lieferstelle bzw. meine PLZ/Ort vom Kleiner Racker beliefert?

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Kleinen Racker. Sie erhalten von uns Stadtwerke-Energie zu transparenten, fairen und günstigen Preisen. Unsere Produkte werden bundesweit per Internet angeboten und sind nahezu überall erhältlich. Wird Ihre Lieferstelle von uns versorgt? Bitte gehen Sie auf unsere Internetseite www.KleinerRacker.de und wählen Strom und/oder Erdgas aus, geben Ihre Postleitzahl, Ihren Jahresverbrauch ein und klicken auf “Ersparnis berechnen“. Jetzt werden Ihnen Ihre möglichen Tarife für Ihre PLZ angezeigt und Sie können bequem und übersichtlich alle wichtigen Informationen zu unseren Produkten einsehen. Entscheiden Sie sich für den Kleinen Racker und in wenigen Schritten können Sie Ihren Wechsel zu uns beantragen. Der Kleine Racker würde sich freuen, Sie schon bald als Kunden begrüßen zu dürfen.

Bekomme ich einen Kombirabatt bei der Bestellung von Strom und Gas?

Der Kleine Racker liefert Stadtwerke-Energie zu transparenten, fairen und günstigen Preisen. Da leider nicht alle unsere Kunden neben dem Strom- auch den Gaslieferungsvertrag beim Kleinen Racker abschließen können – oder umgekehrt, achten wir besonders darauf, die Konditionen für jedes Produkt möglichst günstig zu gestalten. Schließen Sie also Ihren Strom- und Ihren Gaslieferungsvertrag beim Kleinen Racker ab, so profitieren Sie bereits von den günstig möglichen Strom- und Gaspreisen des jeweiligen Tarifs. Zur Zeit bieten wir keinen Bonus für unsere Produkte an, auch keinen Kombirabat bei der gleichzeitigen Bestellung eines Strom- und Gasliefervertrages. Einzelheiten zu allen Tarifen, ggf. Bonusbedingungen, Preisgarantien und alle weiteren Informationen rund um den Kleinen Racker finden Sie auf www.KleinerRacker.de. Der Kleine Racker würde sich freuen, Sie schon bald als Kunden begrüßen zu dürfen.



Der Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit


Wann werde ich beim Kleinen Racker Kunde?

Als erstes erhalten wir von Ihnen über das Internet den von Ihnen vollständig ausgefüllten Auftrag zur Energielieferung (Angebot), welchen Sie im Bestellvorgang mit dem Button “kostenpflichtig bestellen“ verbindlich absenden. Der Liefervertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Auftrag in Textform, d.h. per E-Mail oder postalisch, bestätigen (Annahme) durch die Auftrags- und Vertragsbestätigung. Der Vertragsschluss hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Voraussetzungen, z.B. die Kündigung Ihres bisherigen Energieliefervertrages, eine positive Auskunft über Ihre Bonität, vorliegen. Die gesetzlichen Vorgaben (GPKE, GeLiGas) zur Einbindung der beteiligten Marktpartner (z. B. Ihr bisheriger Lieferant und der örtliche Netzbetreiber) sind für die Dauer des Wechsels maßgebend.

Welche Laufzeit hat mein Vertrag?

Der Kleine Racker beliefert Sie gemäß gewähltem Tarif z.B. 12 oder 24 Monate (Mindestlieferzeit). Die Mindestlieferzeit bestimmt die Erstlaufzeit Ihres Vertrages und damit Ihre Kündigungsmöglichkeiten. Die Erstlaufzeit beginnt mit der Auftrags- und Vertragsbestätigung des Kleinen Rackers. Die Erstlaufzeit endet nach 12 oder 24 Liefermonaten Energie vom Kleinen Racker. Die Erstlaufzeit des Vertrages ist also immer länger als die Mindestlieferzeit (meistens 1 bis 3 Monate länger). Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht mit der vertraglichen einer Frist zum Ende der Erstlaufzeit in Textform aufgelöst wird.
Beispiel für einen Tarif mit 12 Monaten Mindestlieferzeit: Wir haben Ihren Auftrag am 12.02.2016 über das Internet erhalten und Ihnen diesen am 01.03.2016 bestätigt. Zum 01.04.2016 beginnt die Belieferung. Dann hat der Vertrag eine Erstlaufzeit vom 01.03.2016 bis zum 31.03.2017. Wenn Ihre E-Mail mit der Kündigung zum 31.03.2017 nicht spätestens 6 Wochen vorher, also am 16.02.2017 bei uns eingegangen ist, verlängert sich Ihr Vertrag um weitere 12 Monate, also bis zum 31.03.2018.

Kann ich meinen Vertrag weitergeben oder übertragen?

Nein, Ihr Vertrag ist individuell zwischen Ihnen und dem Kleinen Racker geschlossen. Eine Vertragsweitergabe bzw. -übertragung z.B. an einen Nachmieter ist nicht möglich.

Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Soweit Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gilt für Sie die nachfolgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH
Postfach 110205
69071 Heidelberg

Telefon: 02307-719 8850
Telefax: 02307-719 8851
E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Energie während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrag unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muss ich meinen Umzug während der Vertragslaufzeit mitteilen?

Ja, teilen Sie uns jeden Umzug bitte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ihrem Umzug in Textform mit. Geben Sie hierbei Ihre Vertragskontonummer und Ihre neue Anschrift an. Beachten Sie bitte, dass nicht jeder Umzug Ihr Vertragsverhältnis automatisch beendet.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich während der Vertragslaufzeit umziehe?

Hierzu gibt es zwei Antworten:

1. Der Vertrag bleibt bestehen, wenn Sie innerhalb des Gebiets des bisherigen Netzbetreibers umziehen, dann beliefern wir Sie an Ihrer neuen Adresse wie gewohnt weiter.
2. Der Vertrag wird zum Zeitpunkt des von Ihnen mitgeteilten Umzugsdatums beendet, wenn Sie aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in ein Gebiet eines anderen Netzbetreibers ziehen. In diesem Fall schließen Sie bitte für die neue Adresse einen neuen Vertrag über unsere Webseite ab. Wenn Sie wünschen passen wir die Erstvertragslaufzeit gerne an die Restvertragslaufzeit Ihres alten Vertrags an, so dass Sie nicht länger als im alten Vertrag gebunden sind.

Bekomme ich eine Preisgarantie?

Der Kleine Racker liefert Stadtwerke-Energie zu transparenten, fairen und günstigen Preisen. Dazu gehört auch die jeweils im gewählten Tarif ggf. enthaltene Preisgarantie. Eventuelle Preisgarantien in ihrer Art und Dauer finden Sie in Ihrer Auftrags- und Vertragsbestätigung. Bitte Beachten Sie hierzu auch die Ziffer 6 unserer AGB (bei Strom insbesondere Ziffer 6.8, bei Erdgas insbesondere Ziffer 6.3)

Wie ist die Preisentwicklung nach der Mindestlieferzeit?

Der Kleine Racker hat sich unter die Großen gemischt, um seine Kunden fair und zuverlässig mit Strom und Erdgas zu versorgen. Hinter ihm steht ein starker Stadtwerkeverbund mit dem Ziel, seinen Kunden langfristig stabile Strom- und Erdgaspreise zu bieten. Je nach gewähltem Tarif garantieren wir Ihnen mit Vertragsschluss bis zu 24 Monate die am Abschlusstag gültigen Preis oder bei einer Vertragsverlängerung die im Preisanpassungsschreiben 8 Wochen vorher angekündigten Preise für Strom und Erdgas, es sei denn die Preise ändern sich nicht. Eventuelle Preisgarantien in ihrer Art und Dauer finden Sie in Ihrer Auftrags- und Vertragsbestätigung. Bitte Beachten Sie hierzu auch die Ziffer 6 unserer AGB. Eine verbindliche Aussage zur Preisentwicklung darüber hinaus, können wir auf Grund der sich stetig ändernden Marktsituation heute leider noch nicht treffen. Doch setzen wir alles daran, Ihnen auch zukünftig Stadtwerke-Energie zu transparenten, fairen und günstigen Preisen zu liefern.

Wann wird eine Vertragsanpassung vorgenommen?

Der Kleine Racker hat sich unter die Großen gemischt, um seine Kunden fair und zuverlässig mit Strom und Erdgas zu versorgen. Damit es für beide Seiten fair und verlässlich zugeht, haben wir einen Vertrag geschlossen der immer den aktuellen gesetzlichen Anforderungen genügen muss. Sollte dieser Vertrag einmal neu gefasst werden müssen, um ihn z.B. an aktuelle Gesetzesentwicklungen, die Rechtsprechung oder Verwaltungsentscheidungen anzupassen, werden wir Ihnen eine solche Vertragsanpassung rechtzeitig in Textform ankündigen. Bitte beachten Sie hierzu Ziffer 7 unserer AGB. An eventuell gewährte Preisgarantien halten wir uns selbstverständlich auch im Falle einer solchen Vertragsanpassung. Sind Sie mit der mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Wenn Sie dieses mitgeteilte Kündigungsrecht nicht ausüben, werden die neuen AGB ab dem genannten Stichtag wirksam. Die alten AGB werden mit diesem Tage unwirksam. Wir werden Sie auf die Bedeutung Ihres Verhaltens auch im Anpassungsschreiben noch einmal hinweisen.

Was mache ich, wenn Ich mein Passwort oder Benutzernamen für das Kundenprotal vergessen habe?

Sie haben Ihr Passwort bzw. Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen Login des Online-Portals vergessen? Das macht nichts! Gehen Sie auf unsere Internetseite www.KleinerRacker.de oben rechts auf “Portal“ und klicken unten links auf “Zugangsdaten vergessen“. Bitte wählen Sie, ob Sie Ihren Benutzernamen oder Ihr Passwort vergessen haben und geben Ihre Vertragskontonummer und Ihre für den Vertrag angegebene E-Mail-Adresse ein. Nach erfolgreicher Authentifizierung senden wir Ihren Benutzernamen oder ein neues Einmalpasswort an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse. Sie können sich dann sofort mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort oder mit Ihrem Benutzernamen und dem Einmalpasswort einloggen. Bei einem Einmalpasswort werden Sie nach dem ersten Login aufgefordert ein neues frei wählbares Passwort zu vergeben. Danach steht Ihnen das Kundenportal wieder rund um die Uhr zur Verfügung.

Ich bekomme eine Photovoltaikanlage, kann trotzdem Kunde beim Kleinen Racker bleiben?

Es freut uns zu hören, dass auch Sie persönlich unseren ökologischen Gedanken durch den Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage unterstützen. Natürlich können Sie als eigener Stromerzeuger weiterhin Kunde des Kleinen Rackers bleiben. Wenn Sie Ihren erzeugten Strom komplett mit Ihrem Netzbetreiber abrechnen, ändert sich für Sie bei uns nichts. Nutzen Sie Ihren erzeugten Strom selbst, beliefert Sie der Kleine Racker weiterhin mit der restlich benötigten Strommenge. Es kann sein, dass dann für die reduzierte Strommenge andere Preiskonditionen zum tragen kommen. Die Preis- bzw. Verbrauchsstaffelungen sind aber schon in Ihrer Auftrags- und Vertragsbestätigung festgelegt. Sofern Sie eine andere Messeinrichtung erhalten können wir die anfallenden Mehrkosten gegenüber einer normalen Eintarifmessung entsprechend der Preisblätter Ihres Netzbetreibers/Messstellenbereibers an Sie weiter berechnen. Möchten Sie eine Anpassung Ihres Abschlages durchführen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Jahresmenge mit, die Sie durch die Eigenverbrauchsnutzung der Photovoltaikanlage benötigen.


Abschläge und Rechnungen


Wie hoch ist meine monatliche Abschlagszahlung beim Kleinen Racker?

Die Höhe Ihres monatlichen Abschlagsbetrages ermitteln wir auf Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen 12 Monate oder sofern eine solche Berechnung nicht möglich ist, nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Der tatsächliche oder zu erwartende Verbrauch in kWh/Jahr wird mit dem Arbeitspreis in Ct/kWh multipliziert, dazu kommt der Grundpreis pro Jahr. Die Summe ergibt die Jahreskosten, die durch 12 Monate geteilt werden, das ergibt den monatlichen Abschlagsbetrag. Wenn Sie uns Ihren Verbrauch passend angeben haben bzw. uns Ihre realen Verbrauchswerte vorliegen, sollten sich nach Abzug Ihrer gezahlten Abschläge im Zuge der Abrechnung keine großen Überraschungen für Sie ergeben.

Wie und wann bekomme ich meine Abrechnung?

Sie erhalten von uns eine E-Mail, mit der Bitte, uns Ihren Zählerstand für die Abrechnung mitzuteilen. Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Am Ende des Abrechnungszeitraumes erhalten Sie eine Jahresabrechnung auf Grundlage Ihres tatsächlichen Verbrauchs. Nachdem wir die Rechnung erstellt haben, erhalten Sie von uns die Mitteilung mit der Rechnung und dem Hinweis, dass Ihre Rechnung auch in unserem Online-Kundencenter für Sie bereitsteht. Erst nachdem Sie sich registriert haben werden alle individuellen Dokumente und Rechnungen für Sie erzeugt, historisch hinterlegt und können jederzeit von Ihnen eingesehen werden. Das Prinzip "papierloses Büro" können Sie zu Hause für sich vorteilhaft nutzen, denn Sie brauchen z.B. keine Rechnungen mehr suchen und kein wichtiges Dokument kommt Ihnen mehr abhanden.

Kann ich meine Rechnung per Post bekommen?

Der Kleine Racker ist ein reiner Onlineanbieter. Daher ist der Versand der Rechnung per Post nur vorgesehen, wenn Sie einen entsprechenden Tarif mit papierhafter Kommunikation abgeschlossen haben. Bei allen anderen Tarifen ist der Postversand nicht vorgesehen. Die damit eingesparten Kosten ermöglichen es uns, Ihnen als unseren Kunden stets günstige Konditionen anbieten zu können. Wir informieren Sie nach Bereitstellung Ihrer Rechnung per E-Mail. Sie können diese dann in Ihrem persönlichen Kundenlogin unter www.KleinerRacker.de/portal jederzeit einsehen und ausdrucken. Ihre Zugangsdaten hierfür erhalten Sie von uns vorab mit separater E-Mail.

Wie teile ich meinen Zählerstand für die Abrechnung mit?

Sie erhalten von uns eine E-Mail, mit der Bitte, uns Ihren Zählerstand für die Abrechnung mitzuteilen. Dies können Sie direkt online über Ihren Kundenloginbereich erledigen, also oben rechts “Portal“ oder links mittig unter dem Tarifrechner mit Laufband-Button “Zählerstand mitteilen“ oder auf der Internetseite ganz unten recht über “Kontakt“ oder per E-Mail an [email protected] oder per Telefon 02307/7198850 oder per Post an Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH Postfach 110205 69071 Heidelberg.

Kann ich meine Abschlagshöhe ändern?

Selbstverständlich können Sie Ihre Abschläge ändern, ganz einfach online unter www.kleinerracker.de über Ihren Kundenloginbereich, also oben rechts “Portal“ oder links mittig unter dem Tarifrechner mit Laufband-Button “Abschlag anpassen“ oder auf der Internetseite ganz unten recht über “Kontakt“ oder per E-Mail an [email protected] oder per Telefon 02307/7198850 oder per Post an Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH Postfach 110205 69071 Heidelberg. Die Änderung kann nur in gewissen Grenzen akzeptiert werden, sie muss plausibel sein und zu Ihren Abnahmeverhalten passen, damit Sie keine unnötig hohen Nachzahlungen oder Gutschriften erhalten.

Kann ich die Zahlungstermine der Abschläge ändern lassen?

Nein, Zahlungstermine für Abschläge sind organisatorisch fest im Abrechnungssystem eingebunden. Abschläge sind immer am ersten Tag des ersten Belieferungsmonats und dann zum 1. eines Monats fällig.

Was ist ein Arbeits- und Grundpreis?

Der Arbeitspreis ist der Preis der für die Energiemenge von 1 Kilowattstunde (kWh) zu zahlen ist. Somit bestimmt die verbrauchte Energie diese variablen Kosten. Der zu zahlende Grundpreis ist ein vertraglich vereinbarter fester Kostenbestandteil, also eine Grundgebühr. Dieser kann als monatlicher oder jährlicher Preis angegeben werden. Arbeits- und Grundpreis fließen bei der Berechnung des monatlichen Abschlags ein.

Muss ich beim Kleinen Racker eine Kaution oder Vorauszahlung leisten?

Nein. Beim Kleinen Racker müssen Sie weder Kaution noch Vorauszahlung leisten.

Wie zahle ich Abschläge und Rechnungen?

Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge werden bequem per SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht. Diese Termine teilen wir Ihnen mit. Auf Wunsch können Sie natürlich auch per Dauerauftrag oder Überweisung zahlen.

Wie kann ich einen einmaligen Neukundenbonus erhalten?

Wichtig ist zu beachten, dass nicht jeder Tarif einen Neukundenbonus beinhaltet. Nur wenn in Ihrer Auftrags- und Vertragsbestätigung ein solcher Bonus aufgeführt wird, gelten die nachfolgenden Erläuterungen. Ein Neukundenbonus wird nicht automatisch gewährt. Der Kleine Racker kann Ihnen als Neukunde einen einmaligen Bonus gewähren. Dies gilt, sofern Sie in den letzten 6 Monaten vor Abschluss eines Vertrages nicht über Ihren Zählpunkt von uns mit Strom oder Erdgas beliefert wurden. Maßgebend für die Gewährung des Bonus ist, dass der Kleine Racker Sie über einen ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (Mindestlieferzeit) mit Energie beliefert hat und Ihnen bei Vertragsabschluss ein Neukundenbonus zugesichert wurde (Auftrags- und Vertragsbestätigung). Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Vertrag fristgerecht zum Ablauf der Erstlaufzeit kündigen. Ist der Belieferungszeitraum kleiner als zwölf Monate, entfällt die Bonuszahlung.

Wie kann ich eine Zwischenabrechnung bekommen?

Über das Kontaktformular im Online-Kundencenter können Sie eine Zwischenabrechnung beantragen. Für die Abrechnungserstellung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, die Ihnen nach der Beantragung zugesendet wird. Diese bestätigen Sie dem Kleinen Racker und übermitteln gleichzeitig den abzurechnenden Zählerstand und das Ablesedatum. Sobald der Zählerstand bei uns im System erfasst wurde, erstellt der Kleine Racker dann für Sie die Zwischenabrechnung.
Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung einer Zwischenabrechnung eine manuelle Bearbeitung erfordert, deren Aufwand wir Ihnen mit 15,00 € weiterberechnen müssen.
Der Kleine Racker kann Ihnen auf Wunsch und gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 40 Abs. 3 EnWG) auch eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung anbieten. Allerdings erfolgen diese Abrechnungen im Moment noch auf Basis von Zwischenabrechnungen, die wir Ihnen aufgrund der manuellen Bearbeitung mit 15,00 € je Abrechnung weiterberechnen.

Meine Bankverbindung hat sich geändert, was muss ich tun?

Teilen sie uns bitte mindestens 7 Tage vor der nächsten Abbuchung Ihre neuen Bankdaten die IBAN (alternativ, die Kontonummer, die Bankleitzahl) und den Namen des Kreditinstitutes mit. Dies können Sie direkt online über Ihren Kundenloginbereich erledigen, also oben rechts “Portal“ oder links mittig unter dem Tarifrechner mit Laufband-Button “Bankverbindung ändern“ oder auf der Internetseite ganz unten recht über “Kontakt“ oder per E-Mail an [email protected] oder per Post an Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH Postfach 110205 69071 Heidelberg. Haben wir bei erteilter Einzugsermächtigung von Ihnen keine Informationen über eine neue Bankverbindung, kann es unerwünschten Folgen wie Mahnungen, Rücklastschriften kommen mit für Sie ggf. anfallenden Kosten.

Was ist eine eingeschränke Preisgarantie?

Haben wir mit Ihnen als Privatkunden eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart, dann dürfen wir in diesem festgelegten Zeitraum bestimmte Preise nicht ändern. Das bezieht sich auf Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb, Messstellenbetrieb und Messung, sowie Abrechnung, Netzentgelte und Konzessionsabgaben, nicht jedoch auf sämtliche Umlagen, Abgaben und/oder Steuern oder hoheitlich auferlegten Belastungen. Also werden die Preise bei Änderung von Umlagen, Abgaben und/oder Steuern oder hoheitlich auferlegten Belastungen entsprechend angepasst, denn auf diese hat der Kleine Racker keinen Einfluss.

Wie werde ich über Preisanpassungen informiert?

Mit beständigem kompetentem Bemühen möchte Ihnen der Kleine Racker stets bestmögliche, faire und günstige Preise anbieten. Wenn es dennoch zu einer Preisanpassung kommen sollte, werden Sie entsprechend der vertraglich vereinbarten Fristen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform darüber informiert.

Wirkt sich ein Mehr- oder Minderverbrauch auf die Preise aus?

Der Kleine Racker rechnet Sie maßgeschneidert nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch, in der für Sie zutreffenden Preisstaffel, ab – für Sie garantiert risikolos! Mit Ihrem Auftrag zur Stromversorgung / Erdgasversorgung haben Sie uns Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch mitgeteilt, den wir zur Ermittlung der gültigen Preisstaffel berücksichtigt haben. Sollte Ihr tatsächlicher Verbrauch von Ihrer ursprünglichen Angabe abweichen, kommt unter Umständen eine andere Preisstaffel zur Anwendung. In jedem Fall gelten die bei Ihrem Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Preisstaffelungen, die wir Ihnen mit unserer Auftrags- und Vertragsbestätigung mitgeteilt haben. Sind die ursprünglichen Preise durch eine Preisanpassung abgelöst worden gelten diese entsprechend.

Kann ich meine Jahresrechnungen zu einem anderen Zeitpunkt bekommen?

Sie möchten die Erstellung Ihrer Jahresabrechnung zu einem anderen Zeitpunkt haben? Klein Problem! Teilen Sie uns bitte Ihren gewünschten Abrechnungstermin direkt online über unsere Internetseite www.kleinerracker.de ganz unten recht über “Kontakt“ oder per E-Mail an [email protected] oder per Telefon 02307/7198850 oder per Post an Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH Postfach 110205 69071 Heidelberg mit. Wir stellen diesen für Sie in unserem System ein und danach erhalten Sie Ihre turnusmäßigen Abrechnungen immer zu diesem Termin.

Was versteht man beim Gas unter Zustandszahl und Brennwert?

Abrechnungsgrundlage ist die von Ihnen verbrauchte Erdgasmenge in Kilowattstunden (kWh). Gemessen wird der Gasverbrauch jedoch im Kubikmeter (m³). Für die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden wird die Anzahl der Kubikmeter mit der sogenannten Zustandszahl (Z-Zahl) und dem Abrechnungs- brennwert (AB-Wert) multipliziert. Beide Werte sind in Ihrer Abrechnung ausgewiesen. Die Zustandszahl: Die durchschnittlichen Temperaturen und die Höhenlage Ihrer Abnahmestelle wirken sich auf das Volumen des gelieferten Gases aus. Die Zustandszahl wird benötigt um das örtlich gelieferte Gas auf den Normzustand (Normvolumen) zurückzurechnen. Der Brennwert: Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt der Energiegehalt des Erdgases gewissen Schwankungen. Das Maß für den Energieinhalt ist der Brennwert in kWh/m³. Der Abrechnungsbrennwert geht als mittlerer Brennwert für eine Abrechnungsspanne in die Berechnung der verbrauchten Energie ein. Zur Erstellung Ihrer Erdgas-Abrechnung übermittelt uns Ihr örtlicher Verteilnetzbetreiber diese Werte für den vergangenen Abrechnungszeitraum die wir berücksichtigen müssen. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen die genauen Werte erst im Zuge Ihrer Abrechnung nennen können. Einen Anhaltspunkt kann Ihnen jedoch auch Ihre letzte Verbrauchsabrechnung liefern. Der dort ausgewiesene Umrechnungsfaktor wird nach aller Voraussicht nur geringfügig von dem Wert unserer kommenden Abrechnung abweichen.

Was ist die EEG-Umlage und wie wird sie berechnet?

Die EEG-Umlage wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgelegt und gilt in der Regel für den Zeitraum von Januar bis Dezember eines Jahres. Ziel des EEG ist die Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen. Die zusätzlichen Kosten der Stromerzeugung aus diesen Quellen werden mittels der EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher gleichermaßen umgelegt. Somit ist die EEG-Umlage ein gesetzlicher Bestandteil des Strompreises, den alle Lieferanten ihren Kunden berechnen. Da die Anzahl der Anlagen, die über das EEG gefördert werden, wie zum Beispiel Windkraft- oder Photovoltaik-Anlagen, stetig zunimmt, ist davon auszugehen, dass die EEG-Umlage auch stetig weiter steigen wird. Sie wird für das jeweils folgende Kalenderjahr bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres veröffentlicht. Nähere Informationen finden Sie derzeit hier: https://www.netztransparenz.de Auf die Erhebung und Höhe der EEG-Umlage hat der Kleine Racker keinen Einfluss und sie ist nicht Bestandteil unserer Preisgarantie. Eventuelle Preisgarantien in ihrer Art und Dauer finden Sie in Ihrer Auftrags- und Vertragsbestätigung, beachten Sie auch Ziffer 6.8 unserer AGB. Die EEG-Umlage wird Ihnen in der jeweils geltenden Höhe und stichtagsgenau weiterberechnet. Die regelmäßigen gesetzlichen Veränderungen der EEG-Umlage werden von uns nicht separat angekündigt. Ein Sonderkündigungsrecht ist hiermit für Sie nicht verbunden.



Service


Wie erreiche ich den Kleinen Racker?

Die meisten Dinge können Sie beim Kleinen Racker ganz einfach über Ihren persönlichen Login-Bereich in unserem Online-Kundencenter erledigen. Rund um die Uhr, kostenlos und bequem von zu Hause aus! Also online oben rechts auf “Portal“ klicken oder links mittig unter dem Tarifrechner auf “Kundenloginbereich“ oder etwas tiefen verschieden Möglichkeiten mit den “Laufband-Buttons“ oder ganz unten recht über “Kontakt“ oder per E-Mail an [email protected] oder per Telefon 02307/7198850 oder per Post an Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH Postfach 110205 69071 Heidelberg. So können Sie z. B. schnell Ihren Zählerstand mitteilen, Ihre Kontaktdaten und Bankverbindung verwalten, Ihren Abschlagsplan anpassen oder unsere Rechnungen abrufen. Der Kleine Racker freut sich auf Ihren Besuch.


Selbstverständlich steht Ihnen darüber hinaus auch unser telefonischer Service zur Verfügung. Denn manche Dinge lassen sich am Telefon einfach besser klären. Unsere freundlichen Mitarbeiter kümmern sich von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) gerne um Ihre Anliegen. Unsere Servicenummer: Tel. 02307/7198850 (Fax: 02307/7198851).


Wie melde ich mich beim Kleinen Racker an?

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Kleinen Racker. Gerne erläutern wir Ihnen, wie Sie schon bald Strom und Erdgas vom Kleinen Racker beziehen können. Auf unserer Internetseite www.KleinerRacker.de wählen Sie Strom und/oder Erdgas aus und erhalten nach Eingabe Ihrer Postleitzahl und Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs durch anklicken der Schaltfläche „Ersparnis berechnen“ / „Erdgaspreis berechnen“ Ihre persönlichen Angebote. Mit einem Klick auf "Tarif bestellen" des von Ihnen gewünschten Tarifes rufen Sie Ihr Anmeldeformular auf, das Sie in zwei übersichtlichen Schritten ausfüllen und abschließend online an uns senden können. Eine Übersicht Ihrer eingegebenen Daten erhalten Sie über den Button “Zusammenfassung“, die Sie ggf. über “Zurück“ noch korrigieren können. Sind Ihre Daten richtig können Sie Ihre Bestellung über den Button “Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ abschließen. Mit Betätigen des Buttons “Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ werden Ihre Daten an unser System übermittelt und Ihre Anmeldung wird von uns umgehend bearbeitet. Nach erfolgreicher Übermittlung Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns innerhalb einer viertel Stunde eine Auftrags- und Vertragsbestätigung per E-Mail. Ihre Anmeldung wird von uns schnellstmöglich bearbeitet. Die gesetzlichen Vorgaben (GPKE, GeLiGas) zur Einbindung der beteiligten Marktpartner (z.B. Ihr bisheriger Lieferant und der örtliche Netzbetreiber) sind für die Dauer des Wechsels maßgebend. Zu unserem Service gehört selbstverständlich auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Sofern Sie diese bereits selbst vorgenommen haben, geben Sie uns hierzu bitte im Anmeldeformular die entsprechenden Informationen. Hiermit helfen Sie uns, Ihren Wechsel zum Kleinen Racker möglichst schnell und reibungslos durchzuführen. Eine Kündigung unsererseits kann im Falle eines Sonderkündigungsrechtes aufgrund der damit verbundenen besonderen Fristvorgaben unter Umständen jedoch nicht rechtzeitig erfolgen. Somit könnte es zu einer unbeabsichtigten Vertragsverlängerung bei Ihrem bisherigen Lieferanten kommen. Sofern Sie Ihren Wechsel also aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes vornehmen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten selbst vorzunehmen. So können Sie dessen besonderen Fristvorgaben entsprechend berücksichtigen und den reibungslosen Wechsel zum Kleinen Racker unterstützen. Der Kleine Racker freut sich, Sie bald als Kunden begrüßen zu dürfen.


Ist der Wechsel zum Kleinen Racker kostenfrei?

Ja, unser Service erledigt alle relevanten Formalitäten für Ihren Wechsel zum Kleinen Racker, der für Sie mühelos und so einfach wie möglich sein soll. Dies beinhaltet natürlich auch, dass ein Wechsel zum Kleinen Racker für Sie kostenfrei ist.

Wie registriere ich mich zur Nutzung des Online Kundencenters?

Beachten Sie bitte, dass dieser Zugang erst mit dem tatsächlichen Lieferbeginn möglich ist.
Sie finden die erstmalige Registrierung bzw. Erstanmeldung zum Online Kundencenter auf unserer Internetseite www.kleinerracker.de in dem Sie dort oben rechts auf den Button “Portal“ oder links unter dem Tarifrechner auf “Kundenloginbereich“ klicken. Klicken Sie dann oben auf “Registrierung“ und die Seite wechseln in die Registrierung. In das Portal melden Sie sich jetzt einfach mit Ihrer Vertragskontonummer und Ihrer Zählernummer an, die wir Ihnen per E-Mail mitgeteilt haben.
Geben Sie bitte die Daten für die Registrierung ein, wählen Sie einen Benutzernamen mit mindestens 6 Zeichen aus (Leerzeichen und Sonderzeichen sind nicht zulässig) und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Nachdem Sie “weiter“ geklickt haben, folgt eine Zusammenstellung Ihrer Daten mit der Möglichkeit zur Korrektur bevor Sie diese mit “weiter“ abschicken. Falls Sie die versendeten Daten ausdrucken möchten, können Sie eine Druckansicht erstellen. An die angegebene E-Mail-Adresse verschicken wir anschließend ein Einmalpasswort, mit dem Sie sich einloggen können. Sie werden dann aufgefordert, ein neues frei wählbares Passwort mit mindestens 6 Zeichen und zwei Zeichenarten (z.B. Ziffern, Groß- und Kleinbuchstaben) zu vergeben. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung erst nach der Passwortänderung abgeschlossen ist! Mit dem gewählten Benutzernamen und dem eigenen Passwort können Sie sich jederzeit einloggen.

Sollten Sie schon einen Vertrag bei uns haben, so nutzen Sie bitte Ihre bereits vorhandenen Zugangsdaten und ergänzen den neuen Zähler zu Ihrem bereits existierenden Vertragskonto.

Wie gelange ich in meinen Login-Bereich im Online Kundencenter?

Nachdem Sie Kunde vom Kleinen Racker geworden sind und Sie sich mit tatsächlichem Belieferungsbeginn erfolgreich registriert haben, steht Ihnen das Online-Kundencenter rund um die Uhr zur Verfügung. In Ihren persönlichen Login-Bereich im Online-Kundencenter gelangen Sie über unsere Internetseite www.kleinerracker.de in dem Sie dort oben rechts auf den Button “Portal“ oder links unter dem Tarifrechner auf “Kundenloginbereich“ klicken. Geben Sie dann Ihren gewählten Benutzernamen und Ihr gewähltes Passwort ein und Klicken auf “Anmelden“.


Was kann ich im Online-Kundencenter des Kleinen Rackers erledigen?

Nachdem Sie Kunde vom Kleinen Racker geworden sind und Sie sich mit tatsächlichem Belieferungsbeginn erfolgreich registriert haben, steht Ihnen das Online-Kundencenter rund um die Uhr zur Verfügung. Hier können Sie Ihre Kundendaten (Stamm-, Bankdaten), ändern, Ihre Verträge einsehen, Zählerstand eingeben, Abschlagsbeträge anpassen, die in Ihrem Postfach hinterlegten Dokumente wie Rechnungen, Preisanpassungsschreiben etc. in originaler Textform einsehen, uns Nachrichten direkt zukommen lassen und viele andere Funktionen einfach und bequem von zu Hause nutzen.

Der Netzbetreiber möchte meinen Strom- oder Erdgaszähler ablesen? Ist das notwendig?

Ja. Der Zähler gehört dem Netzbetreiber bzw. dem Messstellenbetreiber. Ihr örtlicher Netzbetreiber ist auch nach Ihrem Wechsel zum Kleinen Racker weiterhin für seine Versorgungsleitungen verantwortlich. Er muss die Strom- bzw. Erdgasmengen, in seinem Netz genau ermitteln. Hierzu sind die Zählerstanderfassungen notwendig. Der Netzbetreiber stellt uns im Zuge der Netznutzung und für Ihren Zähler eine Ablesung pro Abrechnungszeitraum (in der Regel ein Jahr) in Rechnung, die wir an Sie weitergeben müssen. Hierauf hat der Kleine Racker keinen Einfluss. Diese Messdienstleistung des Netzbetreibers ist in Ihrer Rechnung separat aufgeführt. 

Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?

Den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Vertragsabschlusses von Ihnen erhalten, nehmen wir sehr ernst. Denn Ihr Vertrauen in uns ist uns absolut wichtig. Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich gemäß den geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Dazu gehört zum Beispiel die verschlüsselte Übertragung Ihrer persönlichen Daten und insbesondere Ihrer Bankdaten.

An wen wende ich mich bei Versorgungsstörungen?

Wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Netzbetreiber. Er ist auch nach Ihrem Wechsel zum Kleinen Racker weiterhin für die Instandsetzung und Wartung Ihrer Versorgungsleitungen verantwortlich.

Wie ist das Beschwerderecht geregelt?

Mit unseren Kunden möchten wir immer fair und freundlich umgehen. Sofern es dennoch einmal Anlass zu einer Beschwerde gibt, haben wir eine Beschwerdestelle eingerichtet. Verbraucherbeschwerden richten Sie bitte an: [email protected] (per E-Mail) oder Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH, Postfach 110205, 69071 Heidelberg oder Telefon: 02307 /719 8850 oder Fax: 02307 / 719 8851.

Wenn wir innerhalb von vier Wochen keine Lösung für das Problem finden konnten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel. 030/2757240-0, Fax: 030/2757240-69, E-Mail: [email protected], zur Streitbeilegung wenden. Die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr: 030/22480-500 oder 01805/ 101000, Telefax: 030/22480-323; E-Mail: [email protected].

Ferner haben Verbraucher die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wo finde ich Tipps zum Energiesparen?

Genau richtig ist es – sich diese Frage zu stellen. Jeder sollte verantwortungsvoll mit Energie umgehen und sich auch Gedanken über deren umweltschonender Erzeugung machen. Das ist der wesentliche Leitgedanke des Kleinen Rackers. Aber das ist natürlich nicht alles. Ein sinnvoller Energieeinsatz schont nicht nur die Ressourcen und die Umwelt, sondern macht sich auch im Portmonee bemerkbar. Energie sparen, heißt Geld sparen – ist doch super, oder? Wie das zum Beispiel gehen könnte, finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik "Energie sparen", in den Broschüren und Kurzfilmen, herausgegeben von der EnergieAgentur NRW und in den weiterführenden, nützlichen Links.
Und vielleicht haben Sie zu Hause selbst "Kleine Racker", deren Zukunft vom praktizierten Engagement dieses Leitgedankens geprägt sein wird.

Wie erhalte ich einen telefonischen Rückruf?

Als reiner Onlineanbieter möchte der Kleine Racker alle Prozesse möglichst einfach und bequem für seine Kunden gestalten. Hierzu gehört auch die Kommunikation mittels E-Mail. Über diesen Weg, ergänzt durch den persönlichen Login-Bereich in unserem Online-Kundencenter können unsere Kunden alle Anliegen zum Kleinen Racker bequem und rund um die Uhr von zu Hause aus erledigen. Selbstverständlich steht unseren Kunden darüber hinaus ein telefonischer Service zur Verfügung. Unsere freundlichen Mitarbeiter kümmern sich gerne um Ihr Anliegen. Sie erreichen sie unter unserer Servicenummer Tel. 02307 / 7198850 zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) Auf unserer Homepage www.KleinerRacker.de können Sie einen Rückruf einstellen. Klicken Sie am rechten Bildrand auf “Rückruf?“ tragen Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, den Rückruftag mit Uhrzeit ein zu der wir Sie versuchen zurückzurufen. Sollte die telefonische Kontaktaufnahme einmal nicht klappen, nutzen Sie auch das Kontaktformular unten rechts auf www.KleinerRacker.de. Wir werden uns umgehend darum kümmern.

Was ist zu tun, wenn es im Haus nach Gas riecht?

Sollte es im Haus oder auf der Straße nach Gas riechen, sind hier die wichtigsten Sofortmaßnahmen zusammengestellt. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Punkte:
Keine Panik
Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik.

Keine Flammen, keine Funken
Riecht es nach Gas, ist offenes Feuer tabu. Also Zigaretten aus, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen! Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb: Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen, keine Stecker aus der Steckdose ziehen. Und kein Telefon oder Handy im Haus benutzen.

Fenster auf
Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Wenn möglich, Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen. Wichtig: Auf keinen Fall elektr. Geräte wie Dunstabzugshaube oder einen Ventilator einschalten – Funkenbildung.

Gashahn zu
Schließen Sie die Absperreinrichtung der Gasleitung, den Hauptabsperrhahn im Keller und/oder den Gashahn am Gaszähler.

Mitbewohner warnen
Warnen Sie Ihre Mitbewohner (Wichtig: klopfen, nicht klingeln um Funkenbildung zu vermeiden) und verlassen Sie so schnell wie möglich das Haus.

Bereitschaftsdienst anrufen – von außerhalb des Hauses
Der Bereitschaftsdienst Ihres Netzbetreibers ist rund um die Uhr für Sie erreichbar und schnell zur Stelle. Dieser Sicherheits-Service kostet Sie keinen Cent - auch wenn es "falscher Alarm" sein sollte. Wichtig: Beim Telefon können Funken entstehen. Also nur von außerhalb anrufen!

Was ist Ökostrom?

Der Kleine Racker garantiert Ihnen, dass die von ihm gelieferte Strommenge in entsprechendem Umfang zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird. Zum Beispiel mittels Wind- oder Wasserkraft, in Photovoltaik-Anlagen oder durch Nutzung von Biomasse. Die Zusammensetzung kann sich dabei von Zeit zu Zeit ändern, zu jeder Zeit aber ist unser Energiemix zu 100% frei von Co2 und Atomstrom. Der Kleine Racker kauft hierzu die entsprechenden Strommengen ein und stellt über eine TÜV-Zertifizierung und andere Nachweise deren Herkunft aus regenerativen Energieträgern sicher. Die TÜV-Zertifizierung wird jährlich erneuert, das TÜV-Siegel und “Unsere Stromkennzeichnung“ finden Sie auf unserer Internetseite www.kleinerracker.de in der Rubrik “Strom“. Auf diese Weise setzen Sie gemeinsam mit dem Kleinen Racker ein Zeichen und tragen dazu bei, eine nachhaltige, klimaschonende Energieerzeugung zu unterstützen.

Ist die Stromherkunft des Kleinen Racker Ökostroms sichergestellt?

Die am Markt angebotenen Ökostromprodukte wirken in unterschiedlicher Weise auf die Förderung erneuerbarer Energieträger. Auch der Strom vom Kleinen Racker trägt zu dieser Förderung bei. Neben der TÜV-Zertifizierung wird auch über anerkannte Herkunftsnachweise sichergestellt, dass der von uns gelieferte Strom in entsprechendem Umfang zu 100% aus regenerativen Erzeugungsanlagen gewonnen wird. Und Co2-frei heißt beim Kleinen Racker selbstverständlich auch: 100% Atomstrom-frei! Über diese Zertifizierung ist eine sogenannte Doppelvermarktung ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass jede mit einem Herkunftsnachweise versehene Kilowattstunde (kWh) selbstverständlich nur einmal als „Ökostrom“ verkauft werden kann. Da andererseits die Anzahl der aktuell zur Verfügung stehenden Erzeugungsanlagen, derer sich Lieferanten mit Herkunftsnachweisen bedienen, selbstverständlich begrenzt ist, wird mit einem zunehmenden Absatz von zertifiziertem Strom mittelbar der Zubau neuer regenerativer Erzeugungsanlagen erwirkt. Auf diesem Weg können auch Sie mit Ökostrom vom Kleinen Racker einen Beitrag dazu leisten!

Was versteht man unter umweltfreundlichem Erdgas bzw. Ökogas, CO2-neutralem Erdgas?

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem günstigen Ökogas (100% CO2-neutral) über das wir Sie gerne ausführlich informieren. Was ist Ökogas? Erdgas ist der sauberste fossile Brennstoff. Dennoch wird bei der Förderung, beim Transport und bei der Verbrennung von Erdgas CO2 freigesetzt. Unser TÜV-geprüftes Ökogas-Angebot ermöglicht es, die Emissionen, die bei der Verbrennung von Erdgas in Privathaushalten oder Unternehmen entstehen, durch zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen zu kompensieren. Ökogas ist also klimaneutrales Erdgas und damit eine besonders umweltfreundliche Möglichkeit der Energienutzung. Diese zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen gewährleisten wir in Kooperation mit unserem Geschäftspartner der First Climate Markets AG. Das wesentliche Funktionsprinzip haben wir Ihnen nun beschrieben. Möchten Sie genauer erfahren, wie CO2-Kompensation funktioniert, wie CO2-Zertifikate entstehen und CO2 in Klimaschutzprojekten reduziert wird?